• Sie erhalten Beratung und Information bei ungewollter Schwangerschaft nach §219 StGB (gesetzlich anerkannt)
  • Sie erhalten Informationen über Hilfen und Ansprüche vor und nach der Geburt eines Kindes
  • Sie werden bei finanzieller Antragstellung (Bundesstiftung Mutter und Kind) unterstützt
  • Auf Wunsch vermitteln wir Sie zu Ämtern und Behörden weiter