- Sie erhalten
Beratung und Information bei ungewollter Schwangerschaft nach §219
StGB (gesetzlich anerkannt)
- Sie erhalten
Informationen über Hilfen und Ansprüche vor und nach der Geburt
eines Kindes
- Sie werden bei
finanzieller Antragstellung (Bundesstiftung Mutter und Kind) unterstützt
- Auf Wunsch vermitteln
wir Sie zu Ämtern und Behörden weiter
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